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Mit Inkrafttreten des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes (EBRG) wurde die EU-Richtlinie 94/45/EG in deutsches Recht umgesetzt. Das EBRG schafft die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern in etwa 270 größeren, gemeinschaftsweit tätigen deutschen Unternehmen. Ziel ist es, den grenzübergreifenden Dialog mit unternehmerischen Entscheidungsträgern zu fördern, insbesondere für Arbeitnehmer, die nicht im Inland beschäftigt sind. Das EBRG ergänzt das Betriebsverfassungsgesetz, dessen Geltungsbereich an den deutschen Grenzen endet. Bei der Gestaltung der grenzübergreifenden Unterrichtung und Anhörung bleibt es den Sozialpartnern überlassen, innerhalb gesetzlicher Mindestvoraussetzungen zentrale Europäische Betriebsräte oder dezentrale Verfahren zu vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, wird ein „Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes“ eingerichtet, um den Dialog sicherzustellen. Die Kommentierung erläutert praxisnah die gesetzlichen Bestimmungen. Der Autor, Referent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, war direkt an den Beratungen zur EU-Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht beteiligt.
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Europäische Betriebsräte-Gesetz, Christopher Muller
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- Erscheinungsdatum
- 1997
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