Monopole als Handlungsinstrumente der öffentlichen Hand
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Der Autor versucht, den nur auf den ersten Blick eng begrenzten Monopolbegriff unter Berücksichtigung der modernen Entwicklung zu konturieren und zugleich die Einflußmöglichkeiten der öffentlichen Hand auf privatwirtschaftliche Techniken der Aufgabenerfüllung zu hinterfragen: In weit stärkerem Maße als bislang angenommen existieren Ausschließlichkeitsstellungen der öffentlichen Hand oder mit Billigung der öffentlichen Hand. Insbesondere im Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben unter Einbeziehung Privater scheinen Monopole auf, die nicht zwingend alleine oder ausschließlich von der öffentlichen Hand gehalten werden. So lassen sich auch staatlicherseits angeregte, gebilligte oder beeinflußte Monopolisierungen im Bereich der Wirtschaft - zu denken ist etwa an „freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen“ - als intendierte Monopole der öffentlichen Hand charakterisieren. Abschließend wird das Verhältnis der Grundrechte zu den Monopolen erörtert und die Frage der Grundrechtsfähigkeit eines Monopols der öffentlichen Hand diskutiert.