Die neuere Rechtsprechung zu Treu und Glauben im Zivilprozeß
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Die Arbeit setzt sich mit der neueren Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zu Treu und Glauben in prozessualer Hinsicht auseinander. Ausgangspunkt für die Betrachtung sind dabei die von der Lehre entwickelten vier Fallgruppen: Das Verbot des arglistigen Schaffens prozessualer Rechtslagen und Befugnisse, das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, das Verbot des Mißbrauchs prozessualer Befugnisse und die Verwirkung. Anhand der Fälle untersucht der Verfasser, ob der Grundsatz von Treu und Glauben (zu Recht) Anwendung findet. Ausgehend von der Überlegung, daß der Rückgriff auf 242 BGB nur die «ultima ratio» darstellen sollte, versucht er - soweit möglich - den Anwendungsbereich des Treuprinzips einzuschränken. Die Arbeit schließt mit einer wertenden Betrachtung der Rechtsprechung.
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Die neuere Rechtsprechung zu Treu und Glauben im Zivilprozeß, Bernhard Pfister
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1998
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- Titel
- Die neuere Rechtsprechung zu Treu und Glauben im Zivilprozeß
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Bernhard Pfister
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 1998
- ISBN10
- 3631318103
- ISBN13
- 9783631318102
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Arbeit setzt sich mit der neueren Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zu Treu und Glauben in prozessualer Hinsicht auseinander. Ausgangspunkt für die Betrachtung sind dabei die von der Lehre entwickelten vier Fallgruppen: Das Verbot des arglistigen Schaffens prozessualer Rechtslagen und Befugnisse, das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, das Verbot des Mißbrauchs prozessualer Befugnisse und die Verwirkung. Anhand der Fälle untersucht der Verfasser, ob der Grundsatz von Treu und Glauben (zu Recht) Anwendung findet. Ausgehend von der Überlegung, daß der Rückgriff auf 242 BGB nur die «ultima ratio» darstellen sollte, versucht er - soweit möglich - den Anwendungsbereich des Treuprinzips einzuschränken. Die Arbeit schließt mit einer wertenden Betrachtung der Rechtsprechung.