Genossenschaftsrecht
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Durch das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997 (Inkrafttreten: 1.1.1998), wurden die genossenschaftsrechtliche Rechnungslegung und Revision neu gestaltet. So wurde ein neues Genossenschaftsrevisionsgesetz eingeführt. Genossenschaften werden künftig verstärkt in den Anwendungsbereich der Rechnungslegungsvorschriften des HGB einbezogen. Unter anderem wird eine weitgehende Gleichstellung von mittelgroßen und großen Genossenschaften mit Kapitalgesellschaften im Bereich des Rechnungslegungsrechts herbeigeführt. Durch die Neufassung der Revisionsvorschriften sind mittelgroße und große Genossenschaften sowie aufsichtsratspflichtige Genossenschaften einer jährlichen Revision unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Jahresabschlußprüfung zu unterziehen Zur leichteren Handhabung und Auffindung wurden das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossenschaftsverschmelzungsgesetz und die Genossenschaftskonkursverordnung vollständig abgedruckt, die geänderten Vorschriften sind durch Fettdruck hervorgehoben. Bei den sonstigen novellierten Vorschriften wurde jeweils der Paragraph abgedruckt, Änderungen sind wiederum in Fettdruck gehalten. So sehen Sie alle geänderten Passagen auf den ersten Blick. Der Abdruck der Materialien (Erläuterungen der Regierungsvorlagen und Justizausschußbericht) erleichtert den Zugang zur neuen Rechtslage. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis sowie ein Literaturverzeichnis runden das Werk ab.