Kommentar zu den Novellen zum VersVG
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Das Versicherungsvertragsgesetz 1958 wurde durch die Novellen von 1992, 1994 und 1996 tiefgreifend verändert. Vor allem durch die einschneidende Reform von 1994 wurde die bislang bestehende weitgehende Parallelität der Rechtslage in Österreich mit jener des deutschen Rechts beseitigt. Damit ist es in Hinkunft noch problematischer als bisher, die deutsche Judikatur und Literatur zur Lösung von Rechtsfragen heranzuziehen. Diese erste umfassende Kommentierung der durch die Novellen zum VersVG geschaffenen Neuerungen schließt eine wesentliche Lücke in der juristischen Literatur. Durch die eingehende Kommentierung aller von den Novellierungen betroffenen Bestimmungen durch allgemein anerkannte Spezialisten dieses Rechtsgebiets ist dieser Kommentar ein unentbehrlicher Arbeitsbehelf für die Tätigkeit des Versicherungsjuristen und anderer mit dieser Materie befaßten Personengruppen.