Treuhandverwaltung und Jurisdiktionsbefugnis
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Hoheitliche grenzüberschreitende Vermögenszugriffe gibt es in vielfältiger Form: So die Versuche von Staaten, die räumliche Reichweite ihrer Steuerhoheit zu optimieren und Steuerflucht zu verhindern oder den Konkursbeschlag, wenn seine Wirkung auf im Ausland belegenes Schuldnervermögen erstreckt werden soll. Die deutsch-deutsche Vereinigung schuf ein neues, völkerrechtlich noch nicht behandeltes Beispiel: DDR-Parteivermögen wurde unter treuhänderische Verwaltung gestellt, die SED/PDS hatte aber vor und nach der Wende Vermögenswerte ins Ausland verschoben. Die Treuhandanstalt/BvS sieht sich völkerrechtlichen Bedenken ausgesetzt, wenn sie versucht, das verschleppte Vermögen wieder ins Inland zu ziehen. Die Studie schildert anschaulich dieses Kapitel deutscher Vereinigungsgeschichte und entwickelt allgemeine völkerrechtliche Jurisdiktionsregeln, die für die Beurteilung einer präzedenzlosen Situation – über den behandelten konkreten Anlaß hinaus – maßgeblich sein können. Als Alternative zu der umstrittenen völkerrechtlichen Interessen»abwägung« wird eine Interessenanalyse vorgeschlagen, bei der der tatsächlichen Beziehung des handelnden Staates zum Sachverhalt sowie der zwischenstaatlichen Interessenharmonie entscheidende Bedeutung zukommt.