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Das »Recht« wird idealerweise als eine strukturierte Summe von Geboten und Verboten verstanden, die mit den Entscheidungen der Gerichte identisch ist, da diese als die autorisierten Interpreten und Vollstrecker der Normen fungieren. Nach dieser Auffassung sind »Recht« und »Gericht« gleichbedeutend: Das Gericht definiert, was in einem spezifischen Fall das »Recht« ist. Ein rechtskräftiges Urteil kann die Rechtslage durch die Anerkennung oder Aberkennung eines Rechts verändern, wodurch ein zuvor umstrittenes Recht an Sicherheit und Durchsetzungskraft gewinnt oder sogar neu entsteht. Eine abweichende Sichtweise, die eine doppelte Rechtsordnung in Betracht zieht, erkennt zwar die Bedeutung der Gerichte bei der Auslegung von Normen und der Durchsetzung von Rechten an, sieht sie jedoch nur als eine von vielen Instanzen innerhalb der Kräfte, die »das Recht« bilden. In dieser Perspektive leben die Parteien eines Rechtsverhältnisses, wie Vermieter und Mieter oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oft nach eigenen, von den anerkannten Autoritäten abweichenden Ordnungen. Rechte und Pflichten entstehen aus gegenseitiger Interaktion. Selbst im Streitfall versuchen die Beteiligten häufig, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, um nicht in die "Fänge" der Rechtsanwälte und die "Mühlen" der Justiz zu geraten. In dieser skeptischen Sichtweise ist das »Recht« weniger eine gerechte Ordnung von Geboten und Verboten, sondern vielmehr ein Au
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Die doppelte Rechtsordnung, Horst-Eberhard Friedrichs
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- Erscheinungsdatum
- 1998
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