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Die Rahmenbedingungen des Genossenschaftsgesetzes bieten nicht mehr allen eG verfassten Unternehmen angemessene Entwicklungsmöglichkeiten zur Eigenkapitalbeschaffung. Als Alternative zu Fusionen, Umstrukturierungen oder Rechtsformwechseln entwickelt die Arbeit ein Modell, das es der eG ermöglicht, ihre Eigenkapitalbasis durch satzungsautonome Gestaltung zu erweitern. Zukünftig soll es der eG erlaubt sein, durch Satzungsänderung einen unkündbaren Eigenkapitalstock, ein Zusatzgrundkapital, zu schaffen. Die verbrieften, handelbaren Anteile daran bieten einen Vorzug bei der Gewinnverteilung und ein Kapitalstimmrecht, das jedoch ruht, wenn der Inhaber nicht auch Abnehmer der genossenschaftlichen Förderleistung ist oder in einer gesellschaftsrechtlichen Beziehung zur eG steht. Diese Lösung wird aus dem geltenden Recht entwickelt, das Finanzierungshemmnisse thematisiert, während typische genossenschaftliche Strukturmerkmale Grenzen für Veränderungen setzen. Bestehende Vorschläge und Ansätze im europäischen sowie im reformierten französischen Genossenschaftsrecht erweitern zwar die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, bergen jedoch Risiken für die Eigenart genossenschaftlichen Wirtschaftens. Die skizzierte Lösung zielt darauf ab, diese Schwächen durch das Zusatzgrundkapital zu vermeiden.
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Zusatzgrundkapital für eingetragene Genossenschaften, Holger Klose
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- Erscheinungsdatum
- 1998
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