The birth of European human rights law
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Der Straßburger Menschenrechtsschutz spielt eine wichtige Rolle in der europäischen Integration und hat wegen der hohen Qualität der Rechtsprechung auch weltweite Bedeutung erlangt. Bisher sah die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ein zweiteiliges Verfahren vor: bei der Europäischen Menschenrechtskommission konnten Beschwerden eingelegt werden, unter gewissen Bedingungen wurde das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fortgesetzt. Nun werden diese beiden Instanzen ab November 1998 zu einem neuen Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof vereinigt. Diese Festschrift, die Carl Aage Nørgaard, einem früheren Präsidenten der Europäischen Menschenrechtskommssion gewidmet ist, erscheint daher zu einem günstigen Zeitpunkt mit 42 Beiträgen von Kommissionsmitgliedern, leitenden Juristen des Sekretariats der Kommission und anderen Kennern der EMRK. Sie stellen das Erbe der Kommision dar und bieten einen Querschnitt der vielfältigen Aspekte des europäischen Menschenrechtsschutzes, z. B. Beiträge zu allen wichtigen materiellen Garantien der EMRK in ihrer Auslegung durch die Straßburger Instanzen oder zu den wichtigen Fragen des Verfahrens und der Gerichtsorganisation, die nun auch für den neuen Gerichtshof von Bedeutung sind.