Gesetz und Gesetzgebung im Europa der Frühen Neuzeit
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Gesetz und Gesetzgebung kommen bei der Ausbildung moderner Staatlichkeit erhebliche Bedeutung zu. Das gilt insbesondere für den frühneuzeitlichen Staat, der seine Ziele gerade durch Gesetzgebung zu erreichen suchte und insofern einen Monopolanspruch erhob. Diese Erkenntnisse dienten als Ausgangspunkt für die Fragestellung des Sammelbandes. Die darin enthaltenen Aufsätze von Historikern und Rechtshistorikern wollen gegenüber dem Stand der Forschung die Perspektive in dreierlei Hinsicht erweitern: Erstens sehen sie das Thema im europäischen Kontext. Die Beiträge zu England, Frankreich und Italien erlauben es, Vergleiche zur Entwicklung im Deutschen Reich und in den Territorien zu ziehen; Gemeinsamkeiten und Unterschiede lassen vieles deutlicher erscheinen als bisher. Zweitens führt der methodische und inhaltliche Wechsel zwischen Untersuchungen zur Gesetzgebungstheorie und solchen zur Praxis der Gesetzgebung zu schärferen Einsichten über die Entwicklung von Gesetz und Gesetzgebung ab dem 16. Jahrhundert. Drittens greifen einige Beiträge bis ins 19. Jahrhundert aus, nehmen also die Frage der Kontinuität bzw. Diskontinuität insbesondere der sog. Kodifikationsbewegung in den Blick - einen Teilaspekt der generellen Frage nach dem Zusammenhang zwischen den Reformanstrengungen des aufgeklärten Absolutismus und des 19. Jahrhunderts. Die Beiträge gelangen zu einer Vielzahl von wichtigen Ergebnissen u. a. zur Frage der Gesetzgebungskompetenz und der Gesamtrechtsordnung, zum Gesetzesbegriff, zum Zusammenhang zwischen Konfessionalisierung und Gesetzgebung, zur Normdurchsetzung und zum Verhältnis zwischen Gesetzgebungstheorie und -praxis im frühneuzeitlichen Staat. Der Sammelband erweitert, korrigiert und differenziert das bisherige Bild der Gesetzgebungsgeschichte der Frühen Neuzeit.