Das Fälschungsrisiko der Banken
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»Das Risiko für Fälschungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr trägt nicht der Kunde, sondern die Bank«, heißt es seit mehr als hundert Jahren nahezu einhellig in Rechtsprechung und Lehre. Aber ist die stereotyp wiederkehrende Begründung, es fehle an einer wirksam erteilten Kundenweisung, juristisch haltbar? Der Verfasser zeigt zunächst, daß dieser Ansatz zu kurz greift, da der Kunde grundsätzlich auch für Schäden einzustehen hat, die in einem »auftragsspezifischen Zusammenhang« entstanden und von den im Zahlungsvorgang eingeschalteten Banken nicht zu verantworten sind. Anschließend legt er ein neues Begründungskonzept vor, in dessen Mittelpunkt der Gedanke einer Versicherungspflicht steht. Von besonderem Wert für den Praktiker sind die anschließenden Ausführungen zur praktischen Abwicklung von fälschungsbedingten Schäden. Hierbei geht der Verfasser insbesondere auf Fragen des AGB-Gesetzes, des Bereicherungsrechts sowie des zivilprozessualen Beweisrechts ein. Das Werk wendet sich an Wissenschaftler ebenso wie an Juristen in Rechtsabteilungen von Kreditinstituten sowie Verbände.