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Gesellschaftliche Gerichte und ihre Übertragbarkeit auf das bundesdeutsche Strafverfahren
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Im formellen Strafverfahren werden häufig soziale Konflikte auf die abstrakte, überindividuelle Ebene des Straftatbestandes gehoben und ritualisiert abgehandelt; alltagsnahe, gemeinwesenbezogene Konfliktlösungsmechanismen bleiben ungenutzt. Untersucht wird der methodische Ansatz einer außergerichtlichen Konfliktschlichtung für das bundesdeutsche Strafverfahren unter Berücksichtigung von Anspruch und Wirklichkeit der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit in der DDR. Das Ergebnis hat Relevanz für aktuelle kriminalpolitische Entwicklungen in der Bundesrepublik.
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1999
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