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Irrtum und Zweckverfehlung

Die Rolle der unjust-Gründe bei rechtsgrundlosen Leistungen im englischen Recht

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Das englische Bereicherungsrecht, das sich in den letzten 30 Jahren entwickelt hat, ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Sonja Meier stellt die Entwicklung bis 1998 vor und fokussiert sich auf das Leistungsbereicherungsrecht. Im Zentrum ihrer Untersuchung steht das englische System der unjust-Gründe, das besagt, dass der Bereicherungsanspruch nicht auf einem fehlenden Rechtsgrund, sondern auf einem positiven unjust-Grund basiert, der die Vermögensverschiebung als ungerechtfertigt erscheinen lässt (z. B. bei Irrtum, Zwang oder dem Ausbleiben einer Gegenleistung). Die zentrale Frage ist, ob ein solches System ohne Rechtsgrundbetrachtung seine Aufgabe erfüllen und Bereicherungsansprüche zum Schutz des Empfängers sinnvoll eingrenzen kann. Zudem wird die Bedeutung der untergerichtlichen Swap-Rechtsprechung seit 1993 betrachtet, die bereits bei Nichtigkeit eines Vertrags einen Bereicherungsanspruch begründet. Meier zeigt, dass sich das System der unjust-Gründe in der Praxis oft als unvollständig erweist, was zu einer teilweisen Annäherung des englischen Bereicherungsrechts an die Rechtsgrundbetrachtung führt. Im Vergleich zum deutschen Recht untersucht die Autorin die Rechtsprechung und Literatur zu Bereicherungsansprüchen bei Tatsachenirrtum, Rechtsirrtum, rechtswidrig erhobenen Steuern und bei Verträgen, die aufgrund verschiedener Gründe nichtig sind.

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Irrtum und Zweckverfehlung, Sonja Meier

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Erscheinungsdatum
1999
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