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Das Günstigkeitsprinzip im internationalen Deliktsrecht

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Liegen der Handlungs- und der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung in verschiedenen Staaten, wendet die deutsche Rechtsprechung das für den Geschädigten günstigere Recht an. Vor dem Hintergrund eines Gesetzesentwurfs zur Ergänzung des Internationalen Privatrechts für außervertragliche Schuldverhältnisse sowie jüngerer Reformen in anderen europäischen Staaten untersucht Jan von Hein, ob und wie eine alternative Anknüpfung in favorem laesi als Grundregel des Internationalen Deliktsrechts legitimiert werden kann. Es wird festgestellt, dass diese alternative Anknüpfung eine Ausnahme vom Prinzip der engsten Verbindung darstellt, die nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Das Opfer wird durch das Recht des Erfolgsortes ausreichend geschützt, sodass eine Anknüpfung an den Handlungsort nicht ohne Weiteres legitim ist und eine zusätzliche Haftungsverschärfung für den Schädiger darstellt, die eine spezifische Begründung erfordert. Diese Konzeption wird durch die Auseinandersetzung mit dogmatischen und praktischen Problemen entwickelt und anhand ausgewählter Distanzdelikte erprobt. Auch die prozessuale Umsetzung des Wahlrechts des Geschädigten wird eingehend untersucht. Die Arbeit leistet zudem einen wichtigen Beitrag zu den Bestrebungen der Europäischen Union, ein Übereinkommen über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht zu schaffen.

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Das Günstigkeitsprinzip im internationalen Deliktsrecht, Jan von Hein

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Erscheinungsdatum
1999
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