Europol und europäischer Datenschutz
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Der Wegfall der Binnenmarktgrenzen in der EG sowie die Zunahme der Organisierten Kriminalität in Europa haben die Notwendigkeit einer EU-weiten polizeilichen Zusammenarbeit erheblich verstärkt. Einen vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt die Errichtung des europäischen Polizeiamtes Europol am 1. Oktober 1998 dar. Die Befugnisse dieser Behörde hinsichtlich der Datenverarbeitung haben bei Datenschützern und EG-Bürgern Skepsis hervorgerufen. Grund genug, die Europol-Konvention etwas genauer zu untersuchen. Nach einer Einführung in die bisherigen Formen der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa prüft der Verfasser die Vereinbarkeit der Konvention mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen aus europäischer Sicht. Dazu ermittelt er zunächst, ob ein EU-weites Grundrecht auf Datenschutz existiert. Im Mittelpunkt stehen dabei eine Zusammenschau der nationalen Datenschutzregeln der Mitgliedstaaten der Union sowie die Würdigung der bisherigen Rechtsprechung des EuGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema Daten- und Persönlichkeitsschutz. Vor diesem Hintergrund überprüft die Arbeit auch die Bestimmungen der Europol-Konvention.