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Otto Mayers Einfluss auf das Verwaltungsrecht, insbesondere im Bereich des Verwaltungsakts, bleibt ungebrochen. Seine Aussage „Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht“ wird durch die gegenwärtige Verfassungslage eindrucksvoll bestätigt. Reimund Schmidt-De Caluwe kritisiert diesen Zustand und zeigt auf, dass das Verwaltungsrecht, geprägt von Mayer im späten 19. Jahrhundert, stark vom Staatsverständnis des Konstitutionalismus beeinflusst ist. Er analysiert die Abhängigkeit der klassischen Lehre des Verwaltungsakts von obrigkeitsstaatlichen Prämissen bis in dogmatische Feinheiten. Schmidt-De Caluwe stellt nicht Mayers Verdienste in Frage, sondern kritisiert die heutige Rechtslehre, die Mayers Strukturen bewahrt, ohne die Veränderungen in den staats- und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Mayers System, das im Verwaltungsakt seinen Ausdruck fand, konnte aufgrund seiner absolutistischen und vorrechtlichen Staatsidee nicht über formal-rechtsstaatliche Ansätze hinausgehen. Ohne diese heute nicht mehr haltbare Verankerung verliert sein System und das Verständnis des Verwaltungsakts an Substanz. Daher plädiert Schmidt-De Caluwe für eine Rekonstruktion des Rechts des Verwaltungsakts auf einer demokratisch-rechtsstaatlichen Verfassungsgrundlage.
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Der Verwaltungsakt in der Lehre Otto Mayers, Reimund Schmidt de Caluwe
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