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Verpflichtungen, die der Aufstockung des Gläubigervermögens dienen, erfordern traditionell einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Schuldners. Moderne Wissenschaft und Rechtsprechung erkennen jedoch solche Verpflichtungen auch ohne diesen Willen an. Thomas Lobinger überprüft die Tragfähigkeit der häufig herangezogenen Gesichtspunkte wie Verschuldens-, Vertrauens-, Verkehrsschutz- und Verantwortungstheorien und verweist auf grundlegende Ordnungsmuster des Bürgerlichen Rechts. Er argumentiert, dass das Willensprinzip nach wie vor als Grundregel für die Entstehung vermögensaufstockender Leistungspflichten im Bürgerlichen Recht gilt. Zudem wird aufgezeigt, dass die zentralen Vorschriften des BGB über Rechtsgeschäfte dieser Regel weitgehend entsprechen. Lobinger untersucht den Grundsatz der Unbeachtlichkeit geheimer Vorbehalte und die gesetzliche Irrtumsregelung. Für das Problem des 'fehlenden Erklärungsbewusstseins' unterbreitet er einen neuen Lösungsvorschlag. Darüber hinaus interpretiert er die 'Rechtsscheinvollmachten' der §§ 170 ff. BGB sowie die Erfüllungshaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB neu. Abschließend sucht er nach einem neuen dogmatischen Fundament zur Lösung der Probleme 'faktischer Vertragsverhältnisse der Daseinsvorsorge' und des 'sozialtypischen Verhaltens'.
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Rechtsgeschäftliche Verpflichtung und autonome Bindung, Thomas Lobinger
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- Erscheinungsdatum
- 1999
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