Rechtspflegender Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
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Seit der Schaffung von Verwaltungsgerichten in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wird darüber diskutiert, wie intensiv die Kontrolle der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte sein soll. Martin Ibler forscht nach einem verwaltungsverträglichen und zugleich bestmöglichen Rechtsschutz des Einzelnen gegen die öffentliche Gewalt. Er erarbeitet die theoretischen Grundlagen von Gerichtskontrolle und Rechtsschutz. Dabei berücksichtigt er besonders die wachsende Kontrolle der Verwaltung durch Verwaltungsrichter im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, die Einschnitte im NS-Staat und die Wiedereinführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach dem 2. Weltkrieg. Wie steht es vor diesem Hintergrund mit dem heutigen Rechtsschutz gegenüber wertenden Behördenentscheidungen im Prüfungsrecht, einem der aktuellsten und umstrittensten Gebiete der Gerichtskontrolle? Martin Ibler zeigt, wie intensiv dabei ein Rechtsschutz gewährleistet werden kann, der auf kontrollfreie Spielräume der Verwaltung verzichtet und trotzdem verwaltungsverträglich bleibt.