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Die Feststellung der biologischen Abstammung

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Tobias Helms untersucht die Voraussetzungen zur Ermittlung der biologischen Abstammung eines Kindes im deutschen und französischen Recht. Dabei wird zwischen der Kenntnis der genetischen Abstammung und der Begründung juristischer Beziehungen zwischen Kind und leiblichen Eltern unterschieden. Die historische Entwicklung zeigt, dass das deutsche Recht der biologischen Abstammung Stabilität und Bedeutung beimisst, während das französische Recht die freiwillige Begründung familienrechtlicher Verhältnisse stärker betont. Diese Orientierung an der gelebten Realität birgt jedoch das Risiko, die Praktikabilität und Eindeutigkeit der Vater-Kind-Zuordnung zu gefährden. Das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1. 7. 1998 wird eingehend analysiert: Der Gesetzgeber zeigt sich bereit, mehr Flexibilität und damit Unsicherheit im Abstammungsrecht zuzulassen, bleibt jedoch hinter dem französischen Recht zurück, indem beispielsweise kein Recht auf Vaterschaftsanfechtung für den Erzeuger eingeräumt wird. Der Verfasser thematisiert auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, das im französischen Denken nicht verankert ist, und sieht es im deutschen Recht vor allem im Adoptionsrecht als begrenzt an. Zudem kritisiert er den Auskunftsanspruch des Kindes gegenüber der Mutter zur Nennung des Erzeugers und deckt Widersprüche in der neueren verfassungsrichterlichen Judikatur auf.

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Die Feststellung der biologischen Abstammung, Tobias Helms

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Erscheinungsdatum
1999
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