Der strafrechtliche Schutz der Persönlichkeit gegen unbefugte Kommerzialisierung
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Die Werbewirksamkeit bekannter Persönlichkeiten ist zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. Sie wird von Produktherstellern und Anbietern von Leistungen genutzt, um Produkte attraktiver zu machen und ihnen »life-style« und »Image« zu verschaffen. Die kommerzialisierten Persönlichkeiten erzielen aus ihrer Vermarktung oft höhere Einkünfte als aus ihrer beruflichen Tätigkeit und haben daher ein berechtigtes Interesse, sich vor einer unbefugten Kommerzialisierung zu schützen. Wie das »geistige Eigentum«, zum Beispiel die Urheberrechte, wird die kommerzialisierte Persönlichkeit aber hauptsächlich durch das Zivilrecht geschützt, wobei der Schutz in erster Linie an die ideellen Interessen der Persönlichkeiten anknüpft. Der Autor stellt den Umfang des Schutzes durch das Zivilrecht und dessen Ergänzung durch das Strafrecht dar. Er tritt für eine größere Beachtung des kommerziellen Gehalts des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einen stärkeren Schutz vor unbefugter Nutzung ein.