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Die Neubestimmung des Staat-Kirche-Verhältnisses in den neuen Ländern durch Staatskirchenverträge

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Nach der Wiedervereinigung standen Staat und Kirchen in den neuen Ländern vor der Herausforderung, ihr Verhältnis im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes neu zu gestalten. Hans Ulrich Anke untersucht die rechtlichen Möglichkeiten, die der Staatskirchenvertrag als Gestaltungsinstrument bietet, um die staats- und kirchenpolitischen Ziele von Staat, Kirchen und Jüdischen Verbänden zu verwirklichen. Zunächst werden die gemeinsamen Anliegen von Staat und Kirche erarbeitet, gefolgt von der Analyse ihrer Umsetzung in den neuen Staatskirchenverträgen anhand von vier grundlegenden Funktionen: Förderfunktion, Absicherungsfunktion, Kooperationsfunktion und Einbindungsfunktion. Diese Funktionen ermöglichen eine teilweise Neudefinition der Rechtsnatur und Wirkungsweise der Staatskirchenverträge. Die Bindungen dieser Verträge stellen innerstaatliches Staatsvertragsrecht dar, das einerseits eine Bindung des staatlichen Gesetzgebers zugunsten des kirchlichen Vertragspartners ermöglicht, die jedoch einem eingeschränkten Gemeinwohlvorbehalt unterliegt und verfassungsgerichtlich durchsetzbar ist. Andererseits erlaubt es eine umfassende Einbindung kirchlichen Wirkens in staatliche Aufgaben sowie eine differenzierte kulturstaatliche Kirchenpolitik des säkularen Staates. Zudem beleuchtet Anke aktuelle Probleme und Streitigkeiten bei der Auslegung und Anwendung der Vertragsbestimmungen in der staatskirchenrechtlichen Praxis.

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Die Neubestimmung des Staat-Kirche-Verhältnisses in den neuen Ländern durch Staatskirchenverträge, Hans Ulrich Anke

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2000
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