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Die Bedeutung des § 181 BGB als gesetzliche Grenze der Vertretungsmacht ist mehr als hundert Jahre nach seinem Inkrafttreten immer noch Gegenstand lebhafter wissenschaftlicher Diskussion. Die Einführung des § 35 Abs. 4 S. 1 im Rahmen der GmbH-Reform von 1980 setzte einen Kontrapunkt zu der bisherigen Anwendung der Bestimmung und führte zu widersprüchlichen Auslegungsansätzen in Form von Analogie- und Umkehrschlüssen und damit zu Rechtsunsicherheit. Sven Claussen zeigt in seiner Arbeit, daß § 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG als deklaratorische Korrekturnorm nur eine Fehlentwicklung in der Anwendung des § 181 BGB als Grenze der Insichgeschäfte im Gesellschaftsrecht bereinigt und dessen Charakter als Gläubigerschutznorm unterstreicht. Durch diese Analyse beseitigt er die Widersprüche, die seit 1980 zwischen der Anwendung des § 181 BGB und des § 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG bestehen. Sodann entwickelt er ein durchgängiges Konzept für die Anwendung dieser Bestimmungen in den wichtigsten Gesellschaftsformen.
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Grenzen der Insichgeschäfte im Gesellschaftsrecht, Sven Claußen
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2000
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- Titel
- Grenzen der Insichgeschäfte im Gesellschaftsrecht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Sven Claußen
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 2000
- ISBN10
- 3631361629
- ISBN13
- 9783631361627
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Bedeutung des § 181 BGB als gesetzliche Grenze der Vertretungsmacht ist mehr als hundert Jahre nach seinem Inkrafttreten immer noch Gegenstand lebhafter wissenschaftlicher Diskussion. Die Einführung des § 35 Abs. 4 S. 1 im Rahmen der GmbH-Reform von 1980 setzte einen Kontrapunkt zu der bisherigen Anwendung der Bestimmung und führte zu widersprüchlichen Auslegungsansätzen in Form von Analogie- und Umkehrschlüssen und damit zu Rechtsunsicherheit. Sven Claussen zeigt in seiner Arbeit, daß § 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG als deklaratorische Korrekturnorm nur eine Fehlentwicklung in der Anwendung des § 181 BGB als Grenze der Insichgeschäfte im Gesellschaftsrecht bereinigt und dessen Charakter als Gläubigerschutznorm unterstreicht. Durch diese Analyse beseitigt er die Widersprüche, die seit 1980 zwischen der Anwendung des § 181 BGB und des § 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG bestehen. Sodann entwickelt er ein durchgängiges Konzept für die Anwendung dieser Bestimmungen in den wichtigsten Gesellschaftsformen.