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Die vom Annehmenden verschuldete Aufhebung einer Adoption (§ 1763 BGB) als vermögensrechtliches Problem
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Die Aufhebung einer Adoption zieht neben den familienrechtlichen auch erhebliche vermögensrechtliche Folgen für den Angenommenen nach sich, verliert er doch Unterhaltsansprüche und gesetzliches Erbrecht. Ebenso werden die leiblichen Eltern wiederum mit Unterhaltsansprüchen ihres Kindes belastet, da die alte Verwandtschaft durch die Aufhebung der Adoption wiederhergestellt wird. Ob und in welchem Umfang Angenommener und Dritte hierfür einen Ausgleich verlangen können, wurde bislang kaum untersucht. Diese Lücke versucht die vorliegende Arbeit zu schließen, indem alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen des ehemaligen Adoptivkindes und weiterer Drittgeschädigter gegen den Annehmenden und mögliche Drittstörer untersucht werden.
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2000
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