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Kommunale Selbstverwaltung zur gesamten Hand

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  • 132 Seiten
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Die Autoren untersuchen, ob das von der Enquetekommission des Brandenburgischen Landtags entwickelte Orts- und Amtsgemeindemodell verfassungsrechtlich haltbar ist. Dabei wird auch die Analyse niedersächsischer Samtgemeinden und rheinland-pfälzischer Verbandsgemeinden notwendig, da diese als Vorbilder für das Modell dienten. Der Brandenburgische Landtag entschied sich durch ein Gesetz vom 15. Oktober 1993 für die Einführung von Ämtern, um die Amtsstruktur qualitativ weiterzuentwickeln. Das Modell sieht vor, die verfassungsrechtlichen Garantien der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 97 Abs. 1 und 2 VerfBbg sowohl auf die bisherigen Ortsgemeinden als auch auf die neu entstehenden Amtsgemeinden zu verteilen. Dies führt zu einem doppelzelligen Gemeindemodell, das aus den Ortsgemeinden und der darüber liegenden Amtsgemeinde besteht. Nierhaus und Gebhardt beleuchten die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses komplexen Modells, das durch die Verdopplung der Verwaltungsstrukturen erhebliche politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Risiken birgt. Besonders heikel ist die Verteilung der Steuererhebungs- und Steuerertragskompetenzen zwischen den beiden Gemeindeebenen, was als äußerst sensible und risikobehaftete Aufgabe gilt.

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Kommunale Selbstverwaltung zur gesamten Hand, Michael Nierhaus

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2000
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