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Gesetzgebungsermessen

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„In dem heutigen Europa kann man von dem Gesetzgeber und soll dieser von sich selbst viel, sehr viel fordern“ (K. S. Zachariä, 1840). Diese Aussage ist heute relevanter denn je. Die steigenden Erwartungen an die Qualität der Gesetzgebung setzen das Gesetzgebungsermessen unter Druck und führen zu einem Kompetenzzuwachs des Bundesverfassungsgerichts. Vor diesem Hintergrund untersucht die Schrift die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen gesetzgeberischer Gestaltungsfreiheit sowie deren vielfältige Implikationen. Dabei werden ideen- und verfassungsgeschichtliche, rechtsvergleichende und politikwissenschaftliche Aspekte berücksichtigt. Es wird aufgezeigt, dass der im Ermessensbegriff verkörperte Rationalitätsanspruch nur als Minimalstandard justiziabel ist. Gleichzeitig werden Wege erörtert, wie das legislative Gestaltungsmandat gestärkt werden kann, ohne tiefere Einschnitte in das Verfassungsrecht, insbesondere die Grundrechtsdogmatik, vorzunehmen. Aktuelle Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, des Zwecksetzungsermessens und der empirischen Einschätzungsprärogativen, einschließlich Prognosespielraum, Nachbesserungs- und Experimentierermessen, werden detailliert untersucht. Die Arbeit richtet sich vor allem an Staats- und Verfassungsrechtler, dürfte aber auch für Politologen und Rechtspolitiker von Interesse sein. Dr. Klaus Meßerschmidt, geb. 1953, studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt a. M. und promovierte 1986 an der

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Gesetzgebungsermessen, Klaus Meßerschmidt

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2000
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