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Die Wahrheitserforschung im Strafverfahren basiert auf der prozessualen Pflicht zur Aufklärung der „materiellen Wahrheit“ und dem Prinzip der „freien Beweiswürdigung“. Diese Untersuchung richtet sich an Strafrechtsinteressierte und hinterfragt, ob diese Grundsätze von gegensätzlichen Tendenzen geprägt sind. Das Prinzip der „materiellen Wahrheit“ verspricht die Aufklärung der „ganzen“ Wahrheit, während in der Praxis möglicherweise „Freiräume“ bestehen, die diesem Ideal widersprechen. Im Gegensatz dazu deutet die „freie Beweiswürdigung“ auf eine richterliche Ungebundenheit hin, könnte jedoch durch sachliche Bindungen in der Überzeugungsbildung relativiert werden. Zudem wird die Wechselbeziehung zwischen diesen Grundsätzen betrachtet: Führt die Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe zur Aufklärung der „materiellen Wahrheit“ dazu, dass der Tatrichter aus seiner Pflicht zur „freien Beweiswürdigung“ verdrängt wird? Um diese Fragen konkret zu beleuchten, werden Beispiele zur Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale und zur Schuldfähigkeitsprüfung herangezogen. Der Autor, geboren 1972, hat Rechtswissenschaft mit strafrechtlichem Schwerpunkt studiert und wurde 1998 mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung ausgezeichnet. Er ist derzeit als Rechtsreferendar am OLG Oldenburg tätig.
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Die Prinzipien der "materiellen Wahrheit" und der "freien Beweiswürdigung" im Strafprozeß, Andreas Eicker
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- 2001
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- (Paperback)
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