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Bürgenschutz durch deutsches und europäisches Verbraucherschutzrecht

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Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1993 entschieden, daß auch nahe Angehörige bei der Eingehung von Bürgschaften besonderen Schutz gegenüber den Gläubigern – insbesondere Banken – verdienen. Die Rechtsprechung bemühte sich seitdem, diesen Schutz über die Sittenwidrigkeitskontrolle nach § 138 BGB zu begründen. Dabei wurde zunächst übersehen, daß der Bürge eventuell auch Schutz nach den speziellen verbraucherschutzrechtlichen Gesetzen genießen könnte. Das Werk befaßt sich daher mit der Frage der Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes, des Verbraucherkreditgesetzes und des Gesetzes über allgemeine Geschäftsbedingungen auf die Bürgschaft. Insbesondere die Anwendbarkeit des HWiG und des VerbrKrG auf die Bürgschaft haben im Laufe der Zeit sowohl die nationale Rechtsprechung als auch den EuGH befaßt. Das Werk untersucht aktuell die Anwendung der Verbraucherschutzgesetze auf den Bürgen. Unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben und einschlägigen Richtlinien werden auch Vorschläge zu Gesetzesänderungen vorgebracht, die den spezifischen Schutzzwecken der jeweiligen Verbraucherschutzgesetze entsprechen.

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Bürgenschutz durch deutsches und europäisches Verbraucherschutzrecht, Stefanie Schwarz

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2001
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