Die Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im sächsischen Landratsamt
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Die Arbeit behandelt am Beispiel der sächsischen Rechtslage Fragen der Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im Landratsamt und befasst sich mit dessen Ausgestaltung als kommunale Einheitsbehörde. Hierbei wird u. a. die Frage erörtert, ob die Wahrnehmung der Kommunalaufsicht durch ein vollkommunalisiertes Landratsamt verfassungsrechtlich zulässig ist. Des weiteren werden die dogmatisch gebotenen Auswirkungen einer derartigen Struktur der tatsächlichen Verwaltungspraxis gegenübergestellt. Im Rahmen einer eingehenden Analyse der finanzverfassungsrechtlichen Garantien der Art. 87 und Art. 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung wird nachgewiesen, dass der Finanzausgleich des Jahres 1997 nicht verfassungskonform war. Im Hinblick auf die Funktionalreform zeigt die Arbeit auf, dass die Wiedereinführung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im Landratsamt aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist.