Ad-hoc-Publizität nach § 15 WpHG
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Das Wertpapierhandelsgesetz schreibt Emittenten von Wertpapieren vor, unverzüglich (ad hoc) alle Tatsachen zu veröffentlichen, die geeignet sind, den Kurs der Papiere erheblich zu beeinflussen. Das Gesetz lässt jedoch offen, was eine erhebliche Kursbeeinflussung ist, welche Tatsachen publizitätspflichtig und wie Ad hoc-Meldungen zu formulieren sind. In der Praxis besteht großer Bedarf an einer einheitlichen Auslegung und einer Konkretisierung der bestehenden Regelungen. Dieses Werk, dass sich auf empirische Untersuchungen und Erfahrungen aus der Beratungspraxis stützt, gibt Anregungen für eine Verbesserung der Ad hoc-Publizität und für eine dem Gesetzeszweck entsprechende Umsetzung der Publizitätspflichten. Angaben zum Autor: Dipl.-Kfm. Josef Leis, Wirtschaftspublizist und Experte für Finanzkommunikation; Dr. Eric Nowak, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt