Der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes in persönlicher und internationaler Hinsicht
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Mit dem Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes am 01.01.1991 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt und hatte zum Ziel, den Verbraucher vor Gefahren, die bei der Kreditaufnahme auftreten, zu schützen. Während sich die meisten Arbeiten zu diesem Themenbereich mit der Frage befassen, welche Kreditverträge von dem Gesetz erfasst werden, wird hier beleuchtet, wer den Schutz des Gesetzes genießt. Neben den Problematiken, die bei der Mischnutzung der Kredite sowie bei Existenzgründungsdarlehen auftreten, sind insbesondere die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beteiligung Dritter am Kreditvertrag von Interesse. Genießt der Bürge den Schutz des Gesetzes? Welche Auswirkungen hat eine Vertragsübernahme auf die Anwendbarkeit des Gesetzes? Diese und zahlreiche weitere Fragen sind von der Rechtsprechung teils noch nicht und teils nur unbefriedigend entschieden. An die Darstellung des persönlichen Anwendungsbereiches schließt sich unmittelbar die Frage an, ob dieser Schutz länderübergreifend gilt oder gegebenenfalls je nach Ort des Vertragsschlusses, Sitz/Herkunft der Parteien entfällt. Im Wege der Europäisierung bzw. der Internationalisierung drängt sich die Frage auf, welche Rechtsordnung welchen Staates zur Anwendung kommt, wenn beispielsweise der deutsche Verbraucher mit einer englischen Bank in Deutschland, in England oder anderswo kontrahiert. Mit dem internationalen Anwendungsbereich des deutschen Verbraucherkreditgesetzes beschäftigt sich das zweite Kapitel.
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Der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes in persönlicher und internationaler Hinsicht, Bernd-Michael Neese
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2001
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- Titel
- Der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes in persönlicher und internationaler Hinsicht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Bernd-Michael Neese
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 2001
- ISBN10
- 3631382243
- ISBN13
- 9783631382240
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Mit dem Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes am 01.01.1991 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt und hatte zum Ziel, den Verbraucher vor Gefahren, die bei der Kreditaufnahme auftreten, zu schützen. Während sich die meisten Arbeiten zu diesem Themenbereich mit der Frage befassen, welche Kreditverträge von dem Gesetz erfasst werden, wird hier beleuchtet, wer den Schutz des Gesetzes genießt. Neben den Problematiken, die bei der Mischnutzung der Kredite sowie bei Existenzgründungsdarlehen auftreten, sind insbesondere die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beteiligung Dritter am Kreditvertrag von Interesse. Genießt der Bürge den Schutz des Gesetzes? Welche Auswirkungen hat eine Vertragsübernahme auf die Anwendbarkeit des Gesetzes? Diese und zahlreiche weitere Fragen sind von der Rechtsprechung teils noch nicht und teils nur unbefriedigend entschieden. An die Darstellung des persönlichen Anwendungsbereiches schließt sich unmittelbar die Frage an, ob dieser Schutz länderübergreifend gilt oder gegebenenfalls je nach Ort des Vertragsschlusses, Sitz/Herkunft der Parteien entfällt. Im Wege der Europäisierung bzw. der Internationalisierung drängt sich die Frage auf, welche Rechtsordnung welchen Staates zur Anwendung kommt, wenn beispielsweise der deutsche Verbraucher mit einer englischen Bank in Deutschland, in England oder anderswo kontrahiert. Mit dem internationalen Anwendungsbereich des deutschen Verbraucherkreditgesetzes beschäftigt sich das zweite Kapitel.