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Die Schönheitsreparaturen sind häufig Zankapfel zwischen Mieter und Vermieter und damit potentieller Streitpunkt in jedem der mehr als 50 Millionen Mietverhältnisse in Deutschland. Grundsätzlich gehört die regelmäßige Vornahme von Schönheitsreparaturen zu den Pflichten des Vermieters. So lautet zumindest der im BGB niedergelegte Grundgedanke unseres Zivilrechts. Hierbei handelt es sich jedoch um dispositives Recht. Tatsächlich wird üblicherweise das Gegenteil in den Mietverträgen vereinbart. Die Neuerscheinung behandelt alle praktisch wichtigen Themen wie: - Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen - Gegenstand der Schönheitsreparaturen - Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter von Gewerberaum und Wohnraum - Übertragung von Instandhaltungspflichten und Kleinreparaturen auf den Mieter - Fälligkeit der Schönheitsreparaturen - Ansprüche aus unterlassenen Schönheitsreparaturen - Umfang des Schadensersatzanspruchs - Schadensersatz bei sonstigen Reparaturen und Vorteilsausgleichung - Verlust der Ansprüche des Vermieters, insbesondere Verjährung - Sonstige Ansprüche des Vermieters bei Mietende, insbesondere Reinigung und Rückbau - Prozeß über Schönheitsreparaturen Ein Schwerpunkt des Werkes liegt auf der Darstellung der Voraussetzungen, unter denen Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt werden dürfen, und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus unterlassenen Schönheitsreparaturen. Darüber hinaus behandelt es auch eingehend die wichtigen weiteren Fragen, die sich im Zusammenhang mit Zustand und Erhaltung des Mietobjekts während des Mietverhältnisses und insbesondere bei Mietende stellen. Der Band berücksichtigt bereits die Neuerungen durch das Mietrechtsreformgesetz vom Sommer 2001 und ist daher von hoher Aktualiät. Dr. Hans Langenberg ist Vorsitzender einer Mietkammer beim Landgericht Hamburg und gilt seit langem als einer der herausragenden Spezialisten des Mietrechts, insbesondere des Betriebskostenrechts. Er ist Mitautor am Mietrechts-Großkommentar von Schmidt-Futterer und Verfasser des erfolgreichen Spezialwerks „Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete“ (2. Auflage, München 2000). Für Mietanwälte und Mietrichter, Vermieter und Mieter, Mietshaus- und WEG-Verwalter, Wohnungseigentümer, Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine
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Schönheitsreparaturen bei Wohnraum und Gewerberaum, Hans Langenberg
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2001
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- Titel
- Schönheitsreparaturen bei Wohnraum und Gewerberaum
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Hans Langenberg
- Verlag
- Beck
- Erscheinungsdatum
- 2001
- ISBN10
- 3406482139
- ISBN13
- 9783406482137
- Kategorie
- Sozialwissenschaften
- Beschreibung
- Die Schönheitsreparaturen sind häufig Zankapfel zwischen Mieter und Vermieter und damit potentieller Streitpunkt in jedem der mehr als 50 Millionen Mietverhältnisse in Deutschland. Grundsätzlich gehört die regelmäßige Vornahme von Schönheitsreparaturen zu den Pflichten des Vermieters. So lautet zumindest der im BGB niedergelegte Grundgedanke unseres Zivilrechts. Hierbei handelt es sich jedoch um dispositives Recht. Tatsächlich wird üblicherweise das Gegenteil in den Mietverträgen vereinbart. Die Neuerscheinung behandelt alle praktisch wichtigen Themen wie: - Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen - Gegenstand der Schönheitsreparaturen - Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter von Gewerberaum und Wohnraum - Übertragung von Instandhaltungspflichten und Kleinreparaturen auf den Mieter - Fälligkeit der Schönheitsreparaturen - Ansprüche aus unterlassenen Schönheitsreparaturen - Umfang des Schadensersatzanspruchs - Schadensersatz bei sonstigen Reparaturen und Vorteilsausgleichung - Verlust der Ansprüche des Vermieters, insbesondere Verjährung - Sonstige Ansprüche des Vermieters bei Mietende, insbesondere Reinigung und Rückbau - Prozeß über Schönheitsreparaturen Ein Schwerpunkt des Werkes liegt auf der Darstellung der Voraussetzungen, unter denen Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt werden dürfen, und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus unterlassenen Schönheitsreparaturen. Darüber hinaus behandelt es auch eingehend die wichtigen weiteren Fragen, die sich im Zusammenhang mit Zustand und Erhaltung des Mietobjekts während des Mietverhältnisses und insbesondere bei Mietende stellen. Der Band berücksichtigt bereits die Neuerungen durch das Mietrechtsreformgesetz vom Sommer 2001 und ist daher von hoher Aktualiät. Dr. Hans Langenberg ist Vorsitzender einer Mietkammer beim Landgericht Hamburg und gilt seit langem als einer der herausragenden Spezialisten des Mietrechts, insbesondere des Betriebskostenrechts. Er ist Mitautor am Mietrechts-Großkommentar von Schmidt-Futterer und Verfasser des erfolgreichen Spezialwerks „Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete“ (2. Auflage, München 2000). Für Mietanwälte und Mietrichter, Vermieter und Mieter, Mietshaus- und WEG-Verwalter, Wohnungseigentümer, Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine