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Verfassungsprinzipien, als Oberbegriff für Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen, werden oft als Kampfvokabeln verwendet. Doch sind sie auch justitiable Normen? Während klassische Prinzipien wie Art. 1, 20 und 20a GG unproblematisch erscheinen, wird die Situation bei anderen Prinzipientypen komplex. Fragen stellen sich, ob neben expliziten auch implizite Prinzipien begründet werden können und nach welchen Kriterien entschieden wird, ob Konzepte wie Rechtsstaatlichkeit, Subsidiarität oder Verantwortung Normen des Grundgesetzes sind. Reicht hier eine „Gesamtschau“ aus? Zudem ist die Anwendung der Verfassungsprinzipien herausfordernd, da ihre flexible Natur als verfassungsrechtliche Generalklauseln eine klare, rechtssichere Konkretisierung erschwert. Franz Reimer widmet sich in seiner Arbeit diesem oft vernachlässigten Bereich des Verfassungsrechts, dem Allgemeinen Teil der Verfassungsprinzipien. Nach einem Überblick über verschiedene Prinzipientypen zeigt seine Untersuchung, dass Verfassungsprinzipien Normen sind, deren Stärke und Schwäche in ihrer Rechtsfolgenoffenheit liegen – ein Befund, der nicht zu interpretatorischer Verzagtheit führen muss. Die Wirkungsweise der Verfassungsprinzipien, insbesondere ihr Zusammenspiel mit den Verfassungseinzelnormen, muss ergründet werden, um sie in Begründung und Anwendung methodisch zu domestizieren.
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Verfassungsprinzipien, Franz Reimer
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- Erscheinungsdatum
- 2001
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