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Creating a European judicial space

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Obwohl der 1992 vollendete Binnenmarkt einen einheitlichen Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen schaffen sollte, ist die Europäische Gemeinschaft von der Errichtung eines einheitlichen Rechtdurchsetzungsraumes noch weit entfernt. Innerhalb des Binnenmarktes bestehen die Grenzen der unterschiedlichen nationalen Gerichtsbarkeiten und Verfahrensordnungen unverändert fort. Zwar schaffen die Übereinkommen von Brüssel und Lugano über die Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen die Voraussetzungen für einheitliche Zuständigkeitsregeln bei binnengrenzüberschreitenden Streitigkeiten und für die Freizügigkeit der Entscheidungen innerhalb der EG. Dennoch wird die grenzüberschreitende Durchsetzung von Ansprüchen im Vergleich mit der innerstaatlichen Rechtsdurchsetzung durch komplizierte und langwierige Verfahren sowie durch Kommunikationschwierigkeiten zwischen den nationalen Gerichten weiterhin sehr erschwert. - Die Zuständigkeiten der EG im Bereich justitieller Zusammenarbeit nach dem Amsterdamer Vertrag - Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke - Grenzüberschreitende Kommunikation der Gerichte - Streitschlichtung als alternative Konfliktbeilegung - Prozesskostenhilfe Aus dem Inhalt: - Die Zuständigkeiten der EG im Bereich justitieller Zusammenarbeit nach dem Amsterdamer Vertrag - Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke - Grenzüberschreitende Kommunikation der Gerichte - Streitschlichtung als alternative Konfliktbeilegung - Prozesskostenhilfe

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2001

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