Bürokratie und Demokratie
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Ziel der Arbeit ist es, Rolle, Funktion und Stellung der öffentlichen Verwaltung im demokratischen System theoretisch und empirisch näher zu bestimmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das demokratische System und die Verwaltung strukturell miteinander vereinbar sind oder ob sie sich wechselseitig ausschließen. Um diese Frage zu beantworten, wird ein systemtheoretischer Rahmen entwickelt, der es erlaubt, demokratisches System und öffentliche Verwaltung als eigenständige soziale Systeme mit jeweils spezifischen Rationalitätskriterien zu konzeptualisieren, die als Prämissen ihren Aktivitäten zugrunde liegen. Edwin Czerwick zeigt, daß in den Interaktionen zwischen beiden Systemen die Verwaltung entweder ihre bürokratischen Rationalitätskriterien an die des demokratischen Systems anschließt oder dessen Rationalitätskriterien als eigene Handlungprämissen übernimmt. Dabei werden in der Verwaltung demokratische Rationalitätskriterien aktiviert, die auf längere Sicht zu ihrer »Demokratisierung« führen. Diese wird an der Entwicklung zur kooperativen Verwaltung sowie am Beispiel von Mitentscheidungsmöglichkeiten des Verwaltungspersonals, inneradministrativen Enthierarchisierungserscheinungen, vermehrter Bürgernähe, intensivierter Öffentlichkeitsarbeit und erweiterten Partizipationsmöglichkeiten Privater erläutert. Die administrative (Selbst-)Demokratisierung ist eine Folge der Anreize, die das demokratische System der Verwaltung bietet, sich zu reproduzieren. Insofern stellt das demokratische System für die Verwaltung eine Ressource dar, auf die sie je nach Eigeninteresse zurückgreifen kann. Und genau in dieser Verwertbarkeit liegt der entscheidende Grund, aber auch die Grenze der Vereinbarkeit von demokratischem System und öffentlicher Verwaltung.