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Technischer Wandel und Rechtsevolution

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Technische Innovationen bringen unvorhersehbare Risiken und Schäden mit sich, die eine Anpassung des Rechts erfordern. Da das Recht sich auf bereits bekannte Probleme stützt, sind Rechtsinnovationen notwendig, um neuartige Schäden zu regulieren. Diese Neuerungen entstehen durch Rechtsprechung und Gesetzgebung und können als kumulativer Variations-Selektionsprozess betrachtet werden. Dieser Prozess wird durch negative Verteilungseffekte neuartiger Schädigungen vorangetrieben, die mit technischen Innovationen verbunden sind. Das Schadensvolumen variiert systematisch über den Marktzyklus, was Hypothesen über das Auftreten von Rechtsinnovationen in Abhängigkeit davon ermöglicht. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Inhalts dieser Rechtsinnovationen sind jedoch nur Aussagen über ihre Bandbreite möglich. Martina Eckardt analysiert die zentralen ökonomischen, rechtlichen und politischen Selektionsbedingungen und demonstriert die Fruchtbarkeit ihrer Theorie anhand der Entwicklung des deutschen Unfallschadensrechts, bei dem das Eisenbahnwesen eine wichtige Rolle spielte. Ihre empirische Analyse konzentriert sich auf das moderne Haftpflichtrecht und die Regelung von Arbeitsunfällen durch das Unfallversicherungsgesetz im 19. Jahrhundert. Diese rechtlichen Paradigmen beeinflussen bis heute die Regulierung technischer Innovationen, einschließlich der Gen- und Biotechnologie.

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Technischer Wandel und Rechtsevolution, Martina Eckardt

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2001
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