Schuldrechtsmodernisierung
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Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bringt die umfangreichste Revision des BGB seit seinem Inkrafttreten vor mehr als 100 Jahren. Vollkommen neu gestaltet werden das Verjährungsrecht, das Leistungsstörungsrecht, das Gewährleistungsrecht bei Kauf- und Werkvertrag. Nicht jede der zahlreichen Änderungen stellt dabei eine Neuschöpfung des Gesetzgebers dar, vielfach werden auch Institute, die in jahrzehntelanger Rechtsprechung entwickelt wurden, erstmals kodifiziert: die Störung der Geschäftsgrundlage, die positive Forderungsverletzung und die culpa in contrahendo. An anderen Stellen werden Probleme, die sich schon im bisherigen Recht stellten, erstmals im Gesetz offen angesprochen, etwa die Frage, wann der Schuldner von seiner Primärleistungspflicht befreit wird. Hinzu kommen echte gesetzgeberische Neuschöpfungen, wie die Regelung der anfänglichen Leistungsstörungen oder der Nacherfüllung beim Stückkauf, und die Integration der Verbraucherschutzgesetze ins BGB. Der Jurist, der mit der alten Rechtslage vertraut ist, muss also zunächst erkennen, wo er auf altes Wissen zurückgreifen kann und wo er sich neu einarbeiten muss. Er benötigt einen Überblick über die Systematik des neuen Rechts und muss wissen, wo sich nach neuem Recht Probleme stellen, die in Zukunft Gegenstand von wissenschaftlicher Diskussion und höchstrichterlicher Rechtsprechung sein werden. Das vorliegende Werk bietet ihm hier grundlegende Hilfe. Anliegen des Werkes ist es nicht, Vorzüge und Nachteile des neuen Schuldrechts zu erörtern. Vielmehr wird all denjenigen, die das alte Recht kennen und sich ins neue einarbeiten müssen, ein Leitfaden für die Anwendung des neuen Rechts gegeben. Soweit die neue Rechtslage der alten entspricht, wird dies klargestellt. Soweit sie von der alten abweicht, wird sie erläutert; die Autoren zeigen die Auslegungsfragen auf und schlagen eine praktikable Lösung vor. Zahlreiche Fallbeispiele machen die Darstellung gerade auch für Studenten anschaulich. Prof. Dr. Peter Huber, LL. M. (London) ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Privatdozent Dr. Florian Faust, LL. M. (Univ. Michigan) hat sich an der Universität Regensburg für die Fächer Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung habilitiert. Zur Zeit vertritt er einen Lehrstuhl an der Universität zu Köln. Beide Autoren haben sich in ihrem bisherigen wissenschaftlichen Werk ausführlich mit Fragen des Schuldrechts befasst und bieten seit vielen Jahren Lehrveranstaltungen im Schuldrecht an, von Einführungen für Studienanfänger bis zu Examensrepetitorien. Für alle Juristen – Studenten, Referendare und Praktiker -, die sich nach der Reform über die neue Rechtslage informieren müssen.