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Personalvertretungsrecht und Demokratieprinzip

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Die Arbeitswelt der in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Die Verwaltung der Zukunft soll einem modernen, kostengünstigen und effektiven Dienstleistungsunternehmen ähneln. Während Bürger diese Entwicklung in der Erwartung besserer Serviceleistungen und geringerer Finanzierungslast begrüßen, zeigen sich viele öffentlich Beschäftigte skeptisch. Schlagworte wie „Privatisierung“ und „Einstellungsstop“ wecken Ängste um den Arbeitsplatz. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst versuchen, über ihre Interessenvertreter in den Personalräten Einfluss auf die Organisation und Struktur der Verwaltung zu nehmen. Im öffentlichen Dienst geht es jedoch nicht nur um den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch um die Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit bei verwaltungsrechtlichen Entscheidungen. Es stellt sich die Frage, ob ein einzelnes Interessenorgan, das nur die Belange einer bestimmten Gruppe vertritt, über allgemeinpolitisch bedeutsame Entscheidungen entscheiden darf oder diese durch ein Vetorecht verzögern kann. Ist der Personalrat befugt, über Privatisierungsprojekte oder die Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern zu entscheiden, oder sollten solche Entscheidungen den demokratisch legitimierten Amtsträgern vorbehalten bleiben? Der Autor untersucht diese Fragestellungen und erarbeitet Lösungsansätze, um die Interessen der Allgemeinheit

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Personalvertretungsrecht und Demokratieprinzip, Johannes Spiegel

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2002
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