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Die Solvabilitätsvorschriften im Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht

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Die Solvabilitätsvorschriften nehmen eine gewichtige Stellung im Rahmen des Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht ein. Ihr Zweck und Ziel ist die Aufrechterhaltung der Gesamtwirtschaft und des Gläubigerschutzes. Allerdings bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken und Versicherungen, obgleich beide Unternehmensarten dem Kreditrisiko in ähnlicher Weise ausgesetzt sind. In der vorliegenden Arbeit werden vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit der Anbieter von Finanzdienst-leistungen zunächst die jeweiligen Solvabilitätsvorschriften aus dem Kreditwesen- und Versicherungsaufsichtsgesetz gegenübergestellt und analysiert. Dabei wird untersucht, ob die bestehenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Vorschriften über die Eigenmittelausstattung der Banken- und Versicherungsunternehmen sachlich gerechtfertigt sind. Abgerundet wird die detaillierte Studie durch einen Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen des Aufsichtsrechts sowie konzeptionelle Vorschläge des Autors für eine Weiterentwicklung mit dem Ziel der Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

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Die Solvabilitätsvorschriften im Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht, Bernd Egbers

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2002
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