Das neue Urhebervertragsrecht
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Das neue Urheberrecht tritt am 01.07.02 in Kraft. Das Werk gibt eine erste Einführung in die neue Rechtslage und enthält zugleich die aktuellen Texte. Das Gesetz stärkt die vertragliche Stellung von Urhebern wie Autoren und Jounalisten sowie ausübenden Künstlern. Die Urheber erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Anpassung des Nutzungsvertrages, wenn keine angemessene Vergütung vereinbart ist. Konkretisiert wird die Angemessenheit über gemeinsame Vergütungsregeln, welche die Verbände von Urhebern gemeinsam mit Verbänden von Werk-nutzern oder einzelnen Werknutzern aufstellen. Für Kunst- und Kulturschaffende (Literatur, Musik, Design, Fotografie, Software), Verbände, Vereine, Institutionen, Rechtsanwälte, Gerichte, Software-Anbieter, Unternehmen.