Die Neukonzeption der österreichischen Erbschaftssteuer
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Das Steuerrecht insgesamt und jede Abgabenart für sich hat sachgerechten Rechtsprinzipien zu folgen. Entsprechend dem wertungsjuristischen Systemgedanken wird vom Gesetzgeber und dem Anwender der Steuergesetze ein an systemtragenden Prinzipien folgerichtig entwickeltes Steuersystem eingefordert, das Steuergerechtigkeit, Rechtssicherheit und auch Zweckmäßigkeit der Besteuerung verbürgt. Was hier insbesondere für den ertragsteuerlichen Bereich eingefordert wird, gilt gleichermaßen für die Erbschaftssteuer. Hinsichtlich dieser Steuerart wird die dem Steuerrecht inhärente Diskrepanz zwischen System und Prinzip einerseits und politisch bzw. lobbyistisch beeinflusster tatsächlicher Ausgestaltung deutlich ersichtlich und rechtfertigt in besonderem Maße die verstärkte wissenschaftliche Befassung, um Systembrüche und Systemverwerfungen im Erbschaftssteuerrecht aufzuzeigen und einen Vorschlag de lege ferenda für eine leistungsfähigkeitsgerechte und einfache Ausgestaltung der Erbschaftssteuer, der zudem einen Beitrag zur Umsetzung entscheidungsneutrale(re)n Steuerrechts zu leisten vermag, zu unterbreiten.