Europa fördert Kultur
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Mit dem Kulturartikel 151 des Europäischen Einigungsvertrages von Amsterdam (1997) ist die gesetzliche Grundlage gegeben für die Entwickelung einer europäischen Kultutpolitik. In Ergänzung zu den nationalen Kulturpolitiken und unterBeachtung des Subsidiaritätsprinzips kann die Europäische Union seitdem eigene kulturelle Förderprogramme auflegen und ist durch die „Kulturverträglichkeitsklausel“ im Prinzip verpflichtet, auch die anderen Politikaufgaben kulturfreundlich zu gestalten. Das Programm „Kultur 2000“ ist ein erster Ansatz, die Kulturförderung der EU systematischer zu betreiben. Darüber hinaus gibt es jedoch viele andere Programme sowie die sogenannten Strukturfonds, mit deren Hilfe kulturelle Projekte und Maßnahmen realisiert werden können. Das hHandbuch EU-Kulturförderung ist ein Wegweiser durch das Dickicht der europäischen Kulturförderung.