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Die römische Ehe als Rechtsverhältnis
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Unter Bezugnahme auf Ehevoraussetzungen und Ehehindernisse, unter Hinweis auf die Bedeutung der Ehe für die Legitimität von Kindern und auch im Hinblick auf die rechtlichen Elemente der römischen Ehescheidung, die von der bisherigen Forschung weitgehend unterschätzt worden ist, kommt die Autorin zu dem Schluss, dass die römische Ehe der klassischen Zeit nicht nur eine rein soziale Tatsache, sondern ein Rechtsverhältnis war. Darüber hinaus zeigt sie die nachfolgende Weiterentwicklung des Rechtscharakters der Ehe in der nachklassischen und justinianischen Zeit auf und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum tieferen Verständnis der gegenseitigen Einflussnahme des römischen und christlichen Eheverständnisses.
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2002
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