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Die Rastede-Entscheidung des BVerfG von 1988 führte zu einem scheinbaren Frieden im kreisangehörigen Raum, doch bereits im selben Jahr klagten Gemeinden gegen die Kreisumlagescheidungen „ihrer“ Kreise. Diese argumentierten, dass die Kreise keine Ausgaben für Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben mehr ansetzen dürften, da dies nach der Entscheidung nicht mehr zulässig sei. Während die Entscheidung in vielen strittigen Punkten Klarheit schuf, löste sie auch bundesweit die sogenannten Kreisumlageprozesse aus, die zahlreiche Probleme in der kommunalen Praxis verursachten. Alexander Beutling, Rechtsanwalt in einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei, beleuchtet in seiner Untersuchung die Aufgaben und Finanzierungen der Gemeinden und Kreise sowie die Grenzen der Kreisumlageerhebung. Er analysiert eingehend die Garantien der kommunalen Selbstverwaltung im Verfassungsrecht auf Landes- und Bundesebene, wobei die Rastede-Entscheidung im Mittelpunkt steht. Beutling übt differenzierte Kritik an den Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Kreise, basierend auf landesgesetzlichen Regelungen. Er behandelt umstrittene Fragen aus Praxis und Wissenschaft und stellt Aufgaben nach Themenkomplexen zusammen, die potenziell als kreisfremd gelten können. Diese fundierte Untersuchung erweist sich als nützlich für die (kreisliche) Festsetzung und (gemeindliche) Überprüfung der Kreisumlage.
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Die Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Kreise, Alexander Beutling
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- 2002
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