Hoheitliches Strafen in der Spätantike und im frühen Mittelalter
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Auf dem Gebiet des Strafrechts wurde das antike Erbe lange Zeit erheblich verkannt. Zum einen ist das spätantike Strafrecht selbst eine vielgestaltige, in den Provinzen verschwimmende Materie. Zum anderen haben germanistische Konstruktionen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts etliche Traditionslinien verzeichnet. Zu diesen Konstrukten gehört die hier am Beispiel der Unterscheidung von Raub und Diebstahl erörterte Lehre von der besonders ausgeprägten Abneigung der Germanen gegen Heimlichkeit, Hinterlist und Heimtücke. Der Band zeigt anhand des politischen Strafrechts und etlicher Elemente des Strafverfahrens Traditionslinien zwischen Antike und Mittelalter auf. Er belegt die Möglichkeit des instrumentalisierten Einsatzes von Strafnormen in fränkischer Zeit. Das Buch gibt Aufschluss darüber, dass die antiken Traditionen des Strafens bei den einzelnen germanischen Stämmen in unterschiedlicher Form und Stärke an Boden gewannen und dass christlich-religiöse Deutungsmuster und Werthaltungen allmählich antik-profane Herrschafts- und Rechtskonzeptionen ablösten.