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Die Europäisierung des Staatshaftungsrechts

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Das Staatshaftungsrecht umfasst die verschiedenen Schadensersatz-, Ausgleichs- und Wiederherstellungsansprüche des Bürgers gegen den Staat bei einer Beeinträchtigung seiner Rechte durch staatliches Handeln. Im gemeinschaftsrechtlichen Sinne lässt sich die Staatshaftung unterteilen in die Haftung der Gemeinschaft und die Haftung der Mitgliedstaaten für Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht. Von besonderer Bedeutung und Schwerpunkt dieser Arbeit ist der letztere Aspekt. Seit der Francovich – Entscheidung des EuGH sind knapp zehn Jahren vergangen. Das Urteil rief damals die unterschiedlichsten Reaktionen in Politik, Presse und akademischer Literatur hervor. Aufgrund der beeindruckenden Zahl der erschienenen Publikationen lässt sich wohl zu Recht behaupten, dass es zu einer der meist kommentierten Entscheidungen des EuGH geworden ist. Das große Interesse an der Francovich – Entscheidung und den Nachfolgern ergibt sich zum Teil daraus, dass die Haftung des Staates einen besonders sensiblen Bereich für die Mitgliedstaaten darstellt. Dies wird besonders deutlich für den Bereich des legislativen Unrechts, für den eine Haftung in mehreren Mitgliedstaaten ausgeschlossen ist. Zum anderen wirft die gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung zahlreiche schwierige Fragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht und die nationalen Rechtsordnungen auf.

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2002

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