Rechte und Ansprüche
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Das deutsche Staatshaftungsrecht bietet das Bild eines dogmatischen Chaos: Eine höchst heterogene Ansammlung von nur partiell gesetzlich geregelten, im übrigen richterrechtlich geformten und zwischen Öffentlichem und Privatem Recht changierenden Ansprüchen. Dieser Zustand ist nicht nur in der Praxis problematisch, sondern grundsätzlich prekär, weil in der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Staates gegenüber seinen Bürgern das zugrundeliegende Staatsverständnis unmittelbar zum Ausdruck kommt. Bernd Grzeszick entwickelt eine dogmatische Grundlegung des Staatshaftungsrechts mit Hilfe einer Rekonstruktion von Ansprüchen aus den öffentlichen Rechten des Bürgers. Der Ansatz lautet, staatshaftungsrechtliche Ansprüche als Reaktion auf die Verletzung subjektiver öffentlicher Rechte zu verstehen. Hiervon ausgehend wird das Staatshaftungsrecht theoretisch erklärt, widerspruchsfrei entfaltet und dogmatisch konkretisiert. Neben den Grundrechten, deren staatstheoretische Fundierung zu grundrechtlich verankerten Haftungsansprüchen mit rechtfertigungsbedürftigem Schrankenvorbehalt führt, kann auch die Verletzung einfachrechtlicher subjektiver öffentlicher Rechte Haftungsansprüche begründen. Dies trifft auch auf das Europarecht zu. Bernd Grzeszick stellt eine konsistente Dogmatik des deutschen wie des europäischen Staatshaftungsrechts vor, die an die allgemeine Dogmatik des Öffentlichen Rechts anknüpft und eine tragfähige Basis für die künftige Entwicklung bildet.