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Das außervertragliche Haftungsrecht, als zweites großes Rechtsgebiet des Privatrechts, wird zunehmend von dem Wunsch nach Harmonisierung der relevanten Rechtsregeln geprägt. Eine solche Harmonisierung erfordert zunächst einen umfassenden wissenschaftlichen Dialog, nicht nur zwischen dem englischen law of torts und den kontinentaleuropäischen Deliktsrechten, sondern auch innerhalb dieser. Dabei bestehen signifikante Unterschiede, insbesondere zwischen dem Generalklausel- und dem Enumerationsprinzip. Die zentrale Frage ist, ob es möglich ist, ein gemeineuropäisches Deliktsrecht in Form eines „Restatement“ oder „common core“ zu entwickeln, oder ob hierfür ein kreativerer Ansatz notwendig ist als im Vertragsrecht. Die Herausforderung eines europäischen Deliktsrechts könnte auch eine Chance für einen Neuanfang darstellen. Wichtige Aspekte sind die Rolle rechtshistorischer und rechtsvergleichender Erfahrungen sowie die ökonomische Perspektive. Zudem wird die Relevanz des Verschuldensgrundsatzes diskutiert: Ist ein zweispurig konzipiertes Haftungsrecht erforderlich, das zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung unterscheidet, oder gibt es fließende Übergänge? Diese Fragen bilden den Kern der Beiträge international renommierter Autoren.
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Grundstrukturen des europäischen Deliktsrechts, Reinhard Zimmermann
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- 2003
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- (Paperback)
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