Zuständigkeitskonflikte im internationalen Strafrecht
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Das an sich den einzelnen Staaten zugewiesene Strafrecht erhält bei Sachverhalten, in denen entweder der Täter, das bzw. die Opfer oder der Tatort nicht abschließend und eindeutig nur einem einzigen Staat zuzuordnen sind, schnell eine zwischenstaatliche oder gar internationale Dimension. Besondere Bedeutung erhält in diesem Zusammenhang die Bestimmung des Gerichtsstandes, unter dem sich ein Beschuldigter im Rahmen eines Strafverfahrens zu verantworten hat. Es besteht durch eine Vielzahl zulässiger Anknüpfungen zur Begründung der Strafzuständigkeit einzelner Staaten die unbefriedigende Rechtsfolge, daß einem Beschuldigten für dieselbe Tat in unterschiedlichen Staaten der Prozeß gemacht werden kann. Die vorliegende Untersuchung behandelt die damit verbundenen Probleme und sucht nach einem europäischen Lösungsmodell. AUTOR: Lars Hein ist 1973 in Berlin geboren und absolvierte nach Abitur und Wehrdienst das Studium der Rechtswissenschaft in Berlin. An der University of Maastricht (NL) erwarb er den Abschluß eines Master of Comparative and European Law (LL. M.) und war im Anschluß und während des Referendariats als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin tätig. Von Oktober 2001 bis September 2002 arbeitete der Verfasser als angestellter Rechtsanwalt in einer internationalen Sozietät in Berlin.