"Rational choice" in der Rechtswissenschaft
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Legitimiert ist das Recht letztendlich nur, wenn es – bei der Einhaltung von begründbaren Minimalgerechtigkeitsbedingungen – mit dem Grundkonsens in einer Gesellschaft übereinstimmt. Empirisch fundiert ist das Recht nur, wenn es auf den handelnden Menschen zu wirken vermag und diese Wirkungen analytisch und empirisch erklärt und prognostiziert werden können. Der »Rational-Choice«-Ansatz wird als grundlegendes verhaltenstheoretisches Paradigma von der Ökonomik verwendet. Die Arbeit untersucht, wo und inwieweit dieser Ansatz in der Rechtswissenschaft angewendet werden kann. Auf dem Gebiet der positiven sozialwissenschaftlichen Analyse, insbesondere bei der Abschätzung der Folgen von Recht, kann die Ökonomik zur juristischen Methodendiskussion in den Bereichen der Rechtssoziologie, der Rechtsvergleichung und der Folgenorientierung in Rechtsanwendung und Gesetzgebung einen substantiellen Beitrag leisten. Im normativen Bereich werden die diversen Effizienzbegriffe der Ökonomik sowie Gerechtigkeitstheorien diskutiert. Vorgeschlagen wird ein formaler, inhaltlich offener Effizienzbegriff im Sinne der Entscheidungstheorie, in welchen verfassungsrechtliche Prinzipien vermittels eines Optimierungsmodells integriert werden können.
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"Rational choice" in der Rechtswissenschaft, Anne van Aaken
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2003
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- Titel
- "Rational choice" in der Rechtswissenschaft
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Anne van Aaken
- Verlag
- Nomos-Verl.-Ges.
- Erscheinungsdatum
- 2003
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3832901175
- ISBN13
- 9783832901172
- Reihe
- Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Legitimiert ist das Recht letztendlich nur, wenn es – bei der Einhaltung von begründbaren Minimalgerechtigkeitsbedingungen – mit dem Grundkonsens in einer Gesellschaft übereinstimmt. Empirisch fundiert ist das Recht nur, wenn es auf den handelnden Menschen zu wirken vermag und diese Wirkungen analytisch und empirisch erklärt und prognostiziert werden können. Der »Rational-Choice«-Ansatz wird als grundlegendes verhaltenstheoretisches Paradigma von der Ökonomik verwendet. Die Arbeit untersucht, wo und inwieweit dieser Ansatz in der Rechtswissenschaft angewendet werden kann. Auf dem Gebiet der positiven sozialwissenschaftlichen Analyse, insbesondere bei der Abschätzung der Folgen von Recht, kann die Ökonomik zur juristischen Methodendiskussion in den Bereichen der Rechtssoziologie, der Rechtsvergleichung und der Folgenorientierung in Rechtsanwendung und Gesetzgebung einen substantiellen Beitrag leisten. Im normativen Bereich werden die diversen Effizienzbegriffe der Ökonomik sowie Gerechtigkeitstheorien diskutiert. Vorgeschlagen wird ein formaler, inhaltlich offener Effizienzbegriff im Sinne der Entscheidungstheorie, in welchen verfassungsrechtliche Prinzipien vermittels eines Optimierungsmodells integriert werden können.