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Aus dem Telekommunikationsgesetz 1997 ist ein Kommunikationsgesetz geworden. Der Gesetzgeber nimmt die Konvergenz von Rundfunk- und Telekommunikation vorweg. Das Konzessionssystem ist dem Anmeldeprinzip gewichen. Die Regulierungsbehörde übt lediglich eine ex-post-Kontrolle aus. Wegen der grenzüberschreitenden Telekommunikation muss die EU in die Kontrolle stärker als bisher aufgenommen werden. Der Konsument wird sowohl durch das neue TKG als auch die begleitende Kontrolle durch den VKI (Verein für Konsumenteninformation) stärker geschützt werden. Die Nummernportabilität erleichtert den Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern. Vorrangiges Ziel des Gesetzes bleibt aber die Förderung und Sicherung eines Fernwettbewerbes.
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Das Telekommunikationsgesetz 2003, Georg Zanger
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- 2003
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